Mit der Adam-von-Trott-Schule in Sontra wurde ein Vertrag über die zukünftige Zuammenarbeit mit der SDW Werra Meißner geschlossen. Den Inhalt des Vertrag können Sie hier nachlesen, downloaden oder ausdrucken.
Kooperation mit der Adam-von-Trott-Schule
RAHMENVERTRAG über die Zusammenarbeit zwischen der ADAM-VON-TROTT-SCHULE, Sontra, Jahnstraße 16, 36205 Sontra vertreten durch die Schulleiterin, Frau Susanne Herrmann- Borchert, und der SCHUTZGEMEINSCHAFT DEUTSCHER WALD, Kreisverband Werra-Meißner, nachfolgend SDW – Kreisverband Werra-Meißner, vertreten durch den Vorsitzenden des Kreisverbandes, Herrn Lothar Quanz, MdL, Am Steingraben 7, 37269 Eschwege Präambel Die Adam-von-Trott-Schule, Sontra ist eine schulformbezogene Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe des Werra-Meißner- Kreises. Sie bietet für ca. 600 Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden acht Grundschulen ein weiterführendes Schulangebot mit Förderstufe, den drei Schulzweigen und anschließendem berufsorientierenden Abschluss, Hauptschulabschluss und Realschulabschluss sowie dem Abitur am Ende der gymnasialen Oberstufe. Seit 1989 trägt die Schule den Namen „Adam von Trott“, einem Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus. Seinen Wertvorstellungen zu Menschlichkeit und Demokratie fühlt sich die Schulgemeinde zutiefst verpflichtet. Aus ihnen leitet sie ihr Motto ab A chtsam im Umgang miteinander V er antwortungsvoll für uns und unsere Umwelt T atkräftig beim Erreichen unserer persönlichen und gemeinsamen Ziele Das besondere Profil der Adam-von-Trott-Schule wird in ihrem Schulkonzept deutlich. Hier liegt ein Schwerpunkt u. a. in der Förderung der MINT-Fächer. AvT-Schüler werden dabei auf einen ökologischen und nachhaltigen Umgang mit der Natur verpflichtet, indem sie das gemeinsam entwickelte Umwelt- und Energiekonzept der Schule kennen, unterstützen und anwenden. Konkret heißt das, sich in schulische Projekte einzubringen, die die Natur betreuend und forschend erlebbar werden lassen. Diesen beschriebenen Grundlagen verpflichtet, strebt die Adam- von-Trott-Schule eine enge Kooperation mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Kreisverband Werra-Meißner, an. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) wurde als Landesverband Hessen im Jahr 1948 gegründet. Sie ist damit einer der am längsten bestehenden aktiven Naturschutzverbände der BRD. Zunächst ging es darum, den Raubbau an den Wäldern zu stoppen sowie der heranwachsenden Nachkriegsgeneration die Bedeutung des Waldes als schützenswerten Natur- und Erholungsort näher zu bringen. Diese Zielsetzung wird inzwischen ergänzt durch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, z.B. durch Klageverfahren gegen schädliche Eingriffe in die Natur, verbunden mit umfassender Aufklärung der Menschen in den betroffenen Lebensräumen. Gleichzeitig betreibt die SDW im Werra-Meissner-Kreis aktive Jugendarbeit durch die Angebote des Jugendwaldheims auf dem Hohen Meissner. Das Jugendwaldheim wendet sich mit seinem breiten theoretischen und praktischen Angebot zum Thema Wald, seinem Schutz und seiner sinnvollen Nutzung wie auch seiner Erhaltung besonders an Schulen und die interessierte Öffentlichkeit.Die Mitglieder der SDW sind in vielfältiger Weise in die kommunale Naturschutzarbeit eingebunden oder arbeiten in verschiedenen Projekten mit. So schließt sich der Kreis zwischen der Adam-von-Trott-Schule und der SDW. Mit dem vorliegenden Vertrag soll diese Übereinstimmung in den Zielsetzungen zur Grundlage einer mittel- bzw. langfristigen Kooperation auf der Basis der oben beschriebenen Schwerpunkte werden. Der bisherigen informellen Zusammenarbeit wird damit eine Form gegeben, um sie auch zukünftig personenunabhängig und nachhaltig abzusichern. Die Kooperation soll den folgenden Bedingungen unterliegen: § 1 Ziel der Zusammenarbeit (1) Die Partner werden sich gegenseitig ohne Beeinträchtigung der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben und unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen rechtlichen bzw. finanziellen Verpflichtungen sowie unter Trennung ihrer Organisation und ihrer Ressourcen (insbesondere Personal, Finanzen, Räumlichkeiten und sonstige sächliche Ausstattung) bei der Durchführung gemeinsamer Aktivitäten unterstützen. (2) Auf Grundlage ihrer gemeinsamen Werthaltungen und ihrer jeweiligen Satzungs- bzw. didaktischen Vorgaben planen die Partner insbesondere bei folgenden Zielen gemeinsame Aktivitäten: Für die Adam-von-Trott-Schule Zusammenarbeit mit der SDW bei Projekten und Arbeitsgemeinschaften im Bereich der schulischen Biologie und Ökologie; Beratung und Unterstützung durch die SDW bei Ausbau, Weiterentwicklung und Pflege des sogenannten Schulwaldes der AvT; Materielle Unterstützung und organisatorische Beratung durch die SDW beim Ausbau des Hains der „Bäume des Jahres“; Veröffentlichung gemeinsamer Aktivitäten und Vorhaben in der örtlichen Presse; Berichterstattung über gemeinsame Aktivitäten in Fach- oder Verbandszeitschriften, z.B. „Unser Wald“. Für die SDW – Kreisverband WMK Fortführung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Adam-von-Trott-Schule z.B. bei Aktivitäten des Jugendwaldheims auf dem Hohen Meissner; Aktive Teilnahme und Mitarbeit von Schülergruppen bei Rekultivierungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen der SDW bzw. der Forstverwaltung; Unterstützung durch die Adam-von-Trott-Schule bei ökologischen Projekten des Jugendwaldheims, z.B. Bau einer Ameisenburg oder eines Themen-Lehrpfades; Absprachen bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in örtlichen und überörtlichen Presseorganen. (3) Dieser Vertrag stellt eine Rahmenvereinbarung dar, die in Hinblick auf die in Absatz 1 genannten Ziele oder hinsichtlich eines jeglichen anderen Gegenstands, der den beiden Partnern angemessen erscheint, durch gemeinsame Vorhaben ausgefüllt werden soll. Soweit im Einzelfall nach Art, Umfang und/oder Dauer des jeweiligen Vorhabens erforderlich, erfolgt dies auf der Grundlage einer für jedes Vorhaben gesondert abzuschließenden schriftlichen Einzelvereinbarung. § 2 Organisation der Zusammenarbeit (1) Die Umsetzung und Steuerung der Kooperation erfolgt einvernehmlich zwischen den von der Schulleitung benannten verantwortlichen Lehrkräften, der Schulleitung sowie des Vorstands der SDW Kreisverband Werra-Meissner. (2) Diese Gruppe entscheidet einvernehmlich über die inhaltliche Gestaltung von Maßnahmen, die im Rahmen der Kooperation gemeinsam oder von einem der Partner federführend durchgeführt werden, und über die Beauftragung von Mitgliedern und Angehörigen der Partner oder Externen mit der Durchführung von Maßnahmen. § 3 Namens- und Logonutzung Die Partner gestatten sich gegenseitig nach vorheriger Zustimmung im Einzelfall und frei widerruflich die unentgeltliche, nicht exklusive Nutzung des Namens und des Logos des jeweils anderen Partners in Publikationen sowie auf Informationsmaterial (z.B. Flugblätter, Poster, Veranstaltungshinweise) und Websites. Die Partner sind nicht berechtigt, Veränderungen an dem Namen oder dem Logo des anderen Partners vorzunehmen oder diese für andere als in diesem Vertrag vorgesehene Zwecke zu verwenden. § 4 Arbeitssicherheit; Haftung Beschäftigte eines Partners, die bei dem anderen Partner tätig werden und/oder dessen Einrichtungen nutzen, unterliegen den ordnungs-, arbeitsschutz- und sicherheitsrechtlichen Bestimmungen und insoweit auch den Weisungen der dort verantwortlichen Beschäftigten bzw. der Leitung des Partners, unbeschadet ihrer sonstigen dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Beziehungen. § 5 Laufzeit; Kündigung Dieser Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung durch beide Partner in Kraft und gilt unbefristet. Das Recht beider Partner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 6 Schlussbestimmungen (1) Die Partner sind sich einig, dass mit diesem Vertrag trotz der gemeinsamen Zweckverfolgung ein gesellschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtsähnliches oder auf sonstige Weise die eigenständige Rechtsfähigkeit begründendes Rechtsverhältnis zwischen ihnen nicht eingegangen werden soll. Kein Partner ist berechtigt, mit Wirkung für den anderen Partner rechtsgeschäftlich zu handeln. Die gesetzlichen Regelungen zur Gesellschaft gemäß §§ 705 ff. BGB sind soweit rechtlich zulässig auf die Zusammenarbeit der Partner nicht anwendbar. (2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (3) Sollten bestehende oder zukünftig vereinbarte Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich der Vertrag als lückenhaft erweisen, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Partner werden sich bemühen, anstelle von unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Lücken wirksame Regelungen zu treffen, die dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommen. (4) Die Partner werden sich bemühen, Unstimmigkeiten, die sich in Verbindung mit diesem Vertrag oder anlässlich seiner Durchführung ergeben sollten, gütlich beizulegen. (5) Jeder Partner erhält ein Exemplar dieses Vertrages.
Kooperation mit der Adam-von-Trott-Schule
Susanne Herrmann-Borchert Schulleiterin für die Adam.von-Trott.Schule, Sontra
Lothar Quanz Vorsitzender Kreisverband Werra Meißner für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Mit der Adam-von-Trott-Schule in Sontra wurde ein Vertrag über die zukünftige Zuammenarbeit mit der SDW Werra Meißner geschlossen. Den Inhalt des Vertrag können Sie hier nachlesen.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Kreisverband Werra Meißner
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Kreisverband Werra Meißner