Kaminabend zur Neuausrichtung der hessischen und deutschen Forstpolitik
Staatsekretär Michael Ruhl informierte über die zukünftigen Ziele der hessischen Forstpolitik
Draußen stürmte und schneite es und trotzdem waren rund 60 Teilnehmer
zum Kaminabend ins Jugendwaldheim auf dem Hohen Meißner gekommen.
Staatsseketär Michael Ruhl erläuterte, dass es dem Hessischen Wald nicht
gut gehe. „Die Wetterextreme der vergangenen Jahre schwächen und
verändern unseren Wald in rasantem Tempo. Zur Anpassung an die Folgen
werde daher die Wiederbewaldung der großen Schadflächen und der
Aufbau klimaresilienter Wälder in Hessen mit geeigneten Baumarten
konsequent fortgeführt“ so Ruhl. Nur bewirtschaftete Wälder würden den
CO²-Auststoß effektiv verringern. Die Hessische Landesregierung will deshalb alle Waldbesitzer mit fundierten
Beratungsangeboten und finanziellen Mitteln unterstützen. Um die Arbeit der SDW Werra Meißner zu
würdigen, überreichte Ruhl am Ende seines Vortrages einen Förderbescheid über 500 Euro.
Die Teilnehmer hatten viele Fragen an den prominenten Gast. U. a. kam die
Reduzierung des Personals bei HessenForst bei den Besuchern nicht gut an.
Ruhl erklärte dazu, dass große Einsparungen im hessischen Haushalt erfor-
derlich seien, um das Milliardenloch zu schließen. Dabei sind alle Ministerien
gefordert; lediglich im Bereich Bildung und Sicherheit werde nicht gespart. Bei
der Frage nach der schnellen Wiederaufforstung der Wälder nach den Schäden
durch Stürme, Trockenheit und Borkenkäferbefall verwies Ruhl neben den ge-
zielten Pflanzaktionen auf die natürliche Naturverjüngung als bewährtes Mittel.
Der Hochwasserschutz - noch ganz aktuell aufgrund der letzten Ereignisse im
Bereich Trendelburg-Gottsbühren - soll durch geeignete Maßnahmen ver-
bessert werden. Auch die von der Landesregierung beschlossene Aussetzung der FSC-Zertifizierung kam zur Sprache. Diese sei
nach Ansicht der Landesregierung zu unflexibel und erschwere eine erfolgreiche Wiederbewaldung, weil das Anpflanzen klima-
resilienter Arten wie beispielsweise Douglasie oder Roteiche stark limitiert sei. Schließlich wurde auch der Wolf zu einem Thema
des Abends. Der Staatssekretär berichtete, dass dieses Raubtier zwar ins hessische Jagdrecht aufgenommen wurde, es aber im
Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt wird und nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist. Deshalb darf es in
Deutschland nicht getötet oder verfolgt werden. Nur wenn einzelne Wölfe nachweislich Menschen gefährden, können Ausnahmen
von diesem strengen Schutz gewährt werden.